Anfechtungsgesetz und Insolvenzordnung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung Im Bereich der Vollstreckung bestimmt eine gewisse Anzahl von Standardsituationen das Tagesgeschäft der nach der Abgabenordnung (AO) tätigen Vollstreckungsstellen. Die sog. Kontopfändung oder die Lohnpfändung beim Drittschuldner ist dabei das bekannteste Beispiel. Daneben gibt es im Rahmen der Beitreibungstätigkeit jedoch auch weniger bekannte, aber durchaus relevante Themen aus den Bereichen der (außerinsolvenzlichen) Anfechtung und der Insolvenz. Peter Kraus stellt eine Auswahl verschiedener interessanter Konstellationen dar. Kassenthemen Belege zum Kassenanordnungswesen aus der Digitalisierungsperspektive (Teil 4) Ralf Klomfaß behandelt im abschließenden vierten Teil seines Beitrags…
Bundesverband aktuell
Bundesarbeitstagung 2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, derzeit laufen die Vorbereitungen für die Bundesarbeitstagung 2024 auf Hochtouren. Der Versand der Einladungsbroschüren an alle Verbandsmitglieder erfolgt Mitte April 2024. Die Einladungsbroschüre können Sie dann auch digital über diese Seite einsehen. Erst nach der Veröffentlichung der Einladungsbroschüre sind Anmeldungen zur Bundesarbeitstagung über ein digitales Anmeldeformular möglich. Weitere Informationen über die Anmeldemodalitäten veröffentlichen wir an dieser Stelle rechtzeitig. Wir freuen uns schon auf Ihr Kommen! Ihr Bundesvorstand
Neue Übergangsfristen für die Zwangsvollstreckungsformulare
Der Bundesrat hat am 24.11.2023 der Verordnung zur Änderung der Übergangsregelung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) zugestimmt. Diese wurde im BGBl. 2023 I Nr. 320 vom 29.11.2023 veröffentlicht und trat am 30.11.2023 in Kraft. Danach sind die neuen Formulare erst ab dem 01.09.2024 für die Vollstreckung privat-rechtlicher Forderungen verpflichtend. Eine Formularpflicht für die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen greift erst ab dem 01.05.2025. Die längere Übergangsfrist für öffentlich-rechtliche Forderungen wird in der BR-Drucksache 491/23 vom 10.10.2023, Seite 5 u.a. wie folgt begründet: Mit der verlängerten Übergangsfrist soll jedoch zusätzlich dem Bund und den…
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Neues aus den Landesverbänden
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Seminararbeit – Freie Plätze für Kurs “Grundlagen Nachlassrecht”
vom LV Bayern veröffentlicht am 24. March 2024
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Dienstanweisung – Umgang mit Spenden
vom LV Bayern veröffentlicht am 17. March 2024
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Neue Seminare veröffentlicht
vom LV Sachsen veröffentlicht am 9. February 2024
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Seminararbeit – Freie Plätze für Kurs “Grundlagen Nachlassrecht”
vom LV Bayern veröffentlicht am 8. February 2024
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Landesarbeitstagung 2024 in Sindelfingen
vom LV Baden-Württemberg veröffentlicht am 5. February 2024
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Stellenmarkt
Für seinen Fachdienst Finanzmanagement sucht der Rheingau-Taunus-Kreis zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellv. Kassenleitung (m/w/d) Bewerbungsfrist: 16.04.2024
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Bei der Stadt Hann. Münden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachdienst 2.3 „Stadtkasse“ zu besetzen. Unbefristete Vollzeitstelle, Entgeltgruppe 7, Bewerbungsfrist: 20.04.2024
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Beim Landkreis Augsburg ist im Fachbereich Finanz- und Beteiligungsmanagement zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des Kassenleiters (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und ist abhängig von der persönlichen Qualifikation, Eignung und Befähigung. Für Tarifbeschäftigte besteht Entwicklungsmöglichkeit bis Entgeltgruppe 10 TVöD. Bei Beamten (m/w/d) richtet sich die Besoldung nach dem BayBesG. Bewerbungsfrist: 07.04.2024
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Zur Verstärkung im Fachdienst Stadtkasse sucht die Stadt Altenburg zum nächstmöglichen Termin den/die Fachdienstleiter/in Stadtkasse (m/w/d). Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden); die Beantragung von Teilzeitmodellen ist grundsätzlich möglich. Die Eingruppierung erfolgt tarifgerecht nach Entgeltgruppe 9b TVöD. Bewerbungsfrist: 04.04.2024
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